Chart-Line.de / Lexikon:
Call,
Calls,
Kaufoption,
Optionsrecht
Unter einem "Call" (engl. = rufen,
abrufen, kommen lassen) versteht man eine Kaufoption, d. h. das Recht,
aber nicht die Pflicht, innerhalb der Laufzeit der Option
eine bestimmte Anzahl Basiswerte (Assets)
zu einem im voraus festgelegten Preis zu kaufen.
Der Verkäufer der Kaufoption
("Stillhalter
in Wertpapieren") geht demgegenüber die Pflicht ein, innerhalb
der Laufzeit der Option die Basiswerte zu liefern, sofern die Option vom
Käufer ausgeübt wird. In der Regel verfügt der Verkäufer
der Kaufoption bereits bei Abschluß des Optionsgeschäftes über
die entsprechende Anzahl an Wertpapieren (bzw. sonstiger Assets)
in seinem Depot, um lieferfähig zu sein. Andernfalls geht der Verkäufer
das nicht unerhebliche Risiko ein, im Falle der Ausübung der Option
die Papiere zu einem dann möglicherweise höheren Börsenkurs
erwerben zu müssen.
Je nach Motiv und Erwartungshaltung
der Akteure ist zwischen dem Kauf ("long
call") und dem Verkauf eines Calls ("short
call") zu unterscheiden. Die Ertrags- und Risikopotentiale dieser beiden
Ausprägungen sind gegensätzlich.
Hinsichtlich der Ausübungsmöglichkeiten
von Optionen ("Optionstypen")
unterscheidet man zwischen der amerikanischen
und der europäischen
Option, wobei festzustellen ist, daß in der Praxis der amerikanische
Optionstyp überwiegt.
siehe auch: Optionen
- ohne Gewähr -
---> Übersicht Fachbegriffe
---> Startseite |