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Chart-Line.de / Lexikon: 
  
Optionen, Options, 
Optionsrechte
   
Unter dem Begriff "Option" versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch ein Recht, welches man ausüben kann, aber nicht muß (engl. Optionen = Options).  

Im Wertpapiergeschäft verbrieft eine Option das Recht, 

l eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren 

l zu einem im voraus fest vereinbarten Preis (Basispreis)  

l jederzeit innerhalb einer festgelegten Frist (Optionsfrist, Laufzeit) 

l zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufoptionen). 

Zu beachten ist, daß eine Option am Ende ihrer Laufzeit verfällt, sofern sie nicht durch den Inhaber der Option ausgeübt wird. 

Optionsrechte können auf mehrere Arten begründet werden: Zum einen durch Optionsscheine ("Warrants") im Rahmen einer Emission von Optionsanleihen , zum anderen durch die direkte Emission von Optionsscheinen ("Naked Warrants") ohne Optionsanleihe.  

Von wachsender Bedeutung ist jedoch die unmittelbare Begründung von Optionen an einer Terminbörse, z. B. an der "Eurex". Hinsichtlich des Optionshandels an einer Terminbörse unterscheidet man grundsätzlich vier Positionen: 

1. Kauf einer Kaufoption ("long call") 

2. Verkauf einer Kaufoption ("short call") 

3. Kauf einer Verkaufsoption ("long put") 

4. Verkauf einer Verkaufsoption ("short put") 
 

Optionen können i. d. R. während der gesamten Laufzeit ausgeübt und/oder auf Dritte übertragen werden. 
  
Der Wert einer Option orientiert sich an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden Wertpapieres, z. B. einer Aktie, eines Rentenpapieres oder einer Währung. Möglich sind auch Optionen auf Indizes, z. B. auf den Deutschen Aktienindex (DAX). 
  
 

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