Chart-Line.de / Lexikon:
Optionen,
Options,
Optionsrechte
Unter dem Begriff "Option" versteht
man im allgemeinen Sprachgebrauch ein Recht, welches man ausüben kann,
aber nicht muß (engl. Optionen = Options).
Im Wertpapiergeschäft verbrieft
eine Option das Recht,
l eine
bestimmte Anzahl von Wertpapieren
l zu
einem im voraus fest vereinbarten Preis (Basispreis)
l jederzeit
innerhalb einer festgelegten Frist (Optionsfrist, Laufzeit)
l zu
kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufoptionen).
Zu beachten ist, daß eine Option
am Ende ihrer Laufzeit verfällt, sofern sie nicht durch den Inhaber
der Option ausgeübt wird.
Optionsrechte können auf mehrere
Arten begründet werden: Zum einen durch Optionsscheine ("Warrants")
im Rahmen einer Emission von Optionsanleihen
, zum anderen durch die direkte Emission von Optionsscheinen ("Naked Warrants")
ohne Optionsanleihe.
Von wachsender Bedeutung ist jedoch
die unmittelbare Begründung von Optionen an einer Terminbörse,
z. B. an der "Eurex". Hinsichtlich des Optionshandels an einer Terminbörse
unterscheidet man grundsätzlich vier Positionen:
1. Kauf einer Kaufoption ("long
call")
2. Verkauf einer Kaufoption ("short
call")
3. Kauf einer Verkaufsoption ("long
put")
4. Verkauf einer Verkaufsoption ("short
put")
Optionen können i. d. R. während
der gesamten Laufzeit ausgeübt und/oder auf Dritte übertragen
werden.
Der Wert einer Option orientiert sich an der Kursentwicklung des zugrundeliegenden
Wertpapieres, z. B. einer Aktie, eines Rentenpapieres oder einer Währung.
Möglich sind auch Optionen auf Indizes, z. B. auf den Deutschen Aktienindex
(DAX).
- ohne Gewähr -
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