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Optionsanleihen:
Als Optionsanleihe versteht man
die Verbindung eines festverszinslichen Wertpapieres (Straight
Bond) mit einem Recht ("Option")
auf Lieferung von Aktien zu bestimmten, vorgegebenen Bedingungen.
Von Bedeutung ist, daß die
Option, d. h., das Recht auf Lieferung von Aktien, neben
dem Forderungsrecht aus der Anleihe besteht und auch im Falle einer Ausübung
der Option das Forderungsrecht nicht erlischt. Im Falle der Ausübung
der Option ist der Anleger also gleichzeitig Gläubiger und
Aktionär der betreffenden Gesellschaft.
Die Verbriefung des Forderungsrechtes
erfolgt durch die Anleihe; die Verbriefung des Optionsrechtes
erfolgt durch Beifügung eines Optionsscheines bzw. auch mehrerer Optionsscheine.
Auf Antrag des Anlegers kann eine
Trennung der reinen Anleihe von den verbundenen Optionsscheinen erfolgen.
Demnach sind im Börsenhandel drei separate Wertpapiere zu handeln:
1. die Optionsanleihe mit Optionsschein(en),
(Anleihe
"cum" = volle Stücke)
2. die Optionsanleihe ohne Optionsschein(e),
(Anleihe "ex" = leere Stücke)
3. der Optionsschein allein.
Kursbeeinflussende Faktoren:
Der Kurs der Optionsanleihe "ex" (Ziff. 2) orientiert sich am allgemeinen
Zinsniveau am Kapitalmarkt sowie an der aktuellen Bonität des Anleiheschuldners.
Die wichtigsten Bewertungskriterien sind Laufzeit, Nominalzins, Duration
sowie das Rating des Schuldners.
Der Kurs des Optionsscheines allein (Ziff. 3) verbrieft ausschließlich
das Optionsrecht
und orientiert sich an der Kursentwicklung der zugrundeliegenden Aktie.
Weitere wichtige Bewertungskriterien für den Optionsschein sind Laufzeit,
Aufgeld und Hebel.
Der Kurs der Optionsanleihe "cum" (Ziff. 1) reagiert auf alle genannten
Bewertungskriterien, wobei es durchaus zu einer Neutralisierung gegenläufiger
Bewertungskriterien kommen kann (z. B. fester Rentenmarkt bei gleichzeitig
fallendem Aktienkurs).
- ohne Gewähr -
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