Chart-Line.de / Lexikon:
Put,
Puts,
Verkaufsoption,
Optionsrecht
Unter einem "Put" (engl. = legen,
setzen, ziehen) versteht man eine Verkaufsoption, d. h. das Recht, aber
nicht die Pflicht, innerhalb der Laufzeit der Option
eine bestimmte Anzahl Basiswerte (Assets)
zu einem im voraus festgelegten Preis zu verkaufen.
Der Verkäufer der Verkaufsoption
("Stillhalter
in Geld") geht die Pflicht ein, innerhalb der Laufzeit der Option die
Basiswerte abzunehmen.
Je nach Motiv und Erwartungshaltung
der Akteure ist zwischen dem Kauf ("long
put") und dem Verkauf eines Puts ("short
put") zu unterscheiden. Die Ertrags- und Risikopotentiale dieser beiden
Ausprägungen sind gegensätzlich.
Hinsichtlich der Ausübungsmöglichkeiten
von Optionen ("Optionstypen")
unterscheidet man zwischen der amerikanischen
und der europäischen
Option, wobei festzustellen ist, daß in der Praxis der amerikanische
Optionstyp überwiegt.
siehe auch: Optionen
- ohne Gewähr -
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